Die Jagd in Ungarn
Der Binnenstaat Ungarn liegt in Mitteleuropa und erstreckt sich größtenteils über das Pannonische Becken. Das Land gehört seit 2002 zur Europäischen Union.
Ungarn ist geprägt von Gebirgsregionen und Gebieten mit dichter Bewaldung. Während die Großstadtmetropolen wie Budapest vor allem aufgrund ihres Nachtlebens sowie der zahlreichen Sehenswürdigkeiten und luxuriösen Wellness-Hotels von Urlaubern frequentiert werden, bieten die idyllischen und abgelegeneren Landstriche Ungarns ideale Bedingungen für Wander- oder Trekking-Ferien. Und mittlerweile zählt der Binnenstaat auch zu den beliebtesten Destinationen für Jagdurlaube im europäischen Raum. Dies liegt insbesondere an der artenreichen Flora und Fauna des Landes, also zum einen an den beeindruckenden Gebirgslandschaften und dichten Laubwäldern, zum anderen an der hohen Population von verschiedenen Wildtierarten.
Gesetzliche Bestimmungen für ausländische Jagdgäste in Ungarn
Für ausländische Jäger gelten in Ungarn bestimmte gesetzliche Regelungen, welche in jedem Fall eingehalten werden müssen. Die Jagd auf eigene Faust, also ohne Erlaubnis, ist strafbar. Ausländische Touristen können bei verschiedenen Anbietern sogenannte Jagdreisen buchen. Diese Reisen finden in ausgewiesenen Gebieten statt und außerdem zu bestimmten Jahreszeiten. Die Bestimmungen, welche für einzelne Regionen gelten, unterliegen den Forstwirtschaften und Jagdgesellschaften.
Die gesetzliche Jagdordnung für ausländische Jagdgäste in Ungarn gibt Auskunft über allgemeine Bestimmungen bezüglich des Jagens im Land.
Um in Ungarn jagen zu dürfen, müssen ausländische Staatsbürger über eine vom Ministerium für Landwirtschaft ausgestellte Jagdkarte verfügen. Zusätzliche bedarf es der Ausstellung eines Jagdvertrages für das jeweilige Revier, in welchem die Jagd stattfinden soll. Der Jagdvertrag beschreibt sowohl die Region für die Jagd als auch das zu jagende Wild. Ein Jagdvertrag gilt somit ausschließlich für die ausgewiesene Region, die eingetragene Jagdzeit und das angegebene Wild.
Ausländische Jagdgäste werden stets von Jagdführern der jeweiligen Organisationen oder Gesellschaften begleitet. Jagdführer sind berechtigt, die Jagdunterlagen von ausländischen Urlaubern, also Jagdkarte, Waffenpass oder Versicherung, auf ihre Gültigkeit zu kontrollieren. Jagderlaubnis und Waffenbegleitpapiere müssen ausländische Gäste in Ungarn stets bei sich tragen. Zudem sind die Jagdgäste verpflichtet, den Anweisungen der Führer und Begleiter Folge zu leisten.
Zur ungarischen Jagdordnung gehören auch die gesetzlichen Bestimmungen für den Umgang mit Waffen und Munition. Die Verordnung gibt Auskunft über den Gebrauch sowie über die Lagerung von Schusswaffen. In Ungarn können bestimmte Wildtierarten ausschließlich mit den dafür vorgesehenen und gesetzlich zugelassenen Waffen gejagt werden. Jagdordnung, Informationen über den Waffengebrauch sowie Vorschriften zur Unfallverhütung müssen vom Jagdgast gelesen, unterzeichnet und stets beachtet werden. Unbedingt nötig ist zudem ein Einladungsbrief, welcher durch ein ungarisches Jagdbüro ausgestellt wurde sowie ein europäischer Feuerwaffenpass. Weiterhin müssen Jagdgäste in Ungarn über eine gültige Jagderlaubnis in ihrem Heimatland verfügen. Automatische und halbautomatische Waffen sind in Ungarn verboten und dürfen weder selbst eingeführt noch bei der Jagd verwendet werden.
Bedingungen für einen Jagdurlaub in Ungarn
Die Forstverwaltungen in Ungarn arbeiten eng mit den Organisatoren für Jagdurlaube zusammen. Es werden Gruppen- sowie Einzeljagden angeboten. Häufig zählen zu den Leistungen auch Unterkünfte und Verpflegung, dies variiert allerdings von Anbieter zu Anbieter. Ein großer Teil der Organisatoren für Jagdurlaube in Ungarn übernimmt für seine ausländischen Gäste die gesamte Planung der Reise. Zu den Leistungen zählen dann die Beschaffung der Jagdkarte, die Jagdversicherung und in einigen Fällen auch die Waffeneinfuhrgenehmigung. Der Transfer, beispielsweise vom Flughafen zur Unterkunft oder von der Unterkunft zum Jagdrevier, wird von den Organisatoren übernommen. Jagdgäste können außerdem auch mit dem eigenen Fahrzeug anreisen. Im Jagdrevier ist das Fahren des eigenen Wagens nicht erlaubt. Weiterhin gehören zu den Leistungen renommierter Jagdreisen-Veranstalter in Ungarn ein erfahrener Berufsjäger als ständige Begleitperson während der Jagd, die Buchung oder Vermittlung einer angemessenen Unterkunft in der Nähe des Jagdreviers sowie eine umfassende Einweisung bezüglich der geltenden Regeln und die Wartung der Schusswaffen.
Einige Anbieter organisieren für ihre ausländischen Jagdgäste zudem die Präparation und den Transport von Jagdtrophäen. Eine Trophäen-Bewertung findet auf Wunsch durch eine unabhängige, staatliche Bewertungskommission statt.
Informationen über die regional bedingten Begebenheiten, wie beispielsweise Jagdzeiten, können die örtlichen Reiseveranstalter sowie die Jagdgesellschaften und Forstverwaltungen liefern.
Gesetzliche Bestimmungen zur Waffeneinfuhr
Um Jagdwaffen nach Ungarn einzuführen, wird ein gültiger, Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Zudem muss ein Einladungsbrief durch die Forstverwaltung des Landes vorliegen. Bei einer Anreise mit dem Flugzeug müssen Waffen angemeldet werden. Bei einer Anreise mit dem PKW ist eine Anmeldung von Jagdwaffen beim Zoll nicht nötig, die gültigen Papiere sind jedoch auf Wunsch vorzuzeigen.
Schusswaffen dürfen ausschließlich ungeladen sowie getrennt von der Munition gelagert und in einem abschließbaren Koffer transportiert werden.
Für die Jagd auf verschiedene Wildtierarten sind nur bestimmte Schusswaffen zugelassen. Außerhalb des Jagdreviers dürfen Jagdwaffen nicht benutzt werden. Die Schusswaffen sind zudem ordnungsgemäß zu lagern und dürfen außerhalb eines Jagdreviers nicht geladen sein. Die Munition muss in jedem Fall separat gelagert werden. Bei Missachtung der Gesetzte drohen strafrechtliche Konsequenzen. Die Bestimmungen zur Unfallverhütung sind zu beachten und einzuhalten. Bei Verstößen kann ausländischen Jagdgästen die Erlaubnis entzogen werden. Eine Erstattung von anfallenden Kosten erfolgt in diesen Fällen nicht.
Die Wildtierarten Ungarns und ihre Jagdzeiten
Von jeder einheimischen Tierart darf jährlich nur eine bestimmte Anzahl geschossen werden. Es gelten hierbei die Bestimmungen des jeweiligen Jagdreviers.
Zu den Wildtierarten, welche ausländische Gäste in Ungarn jagen können, zählen die Kategorien des Hochwilds und Niederwilds. Zur ersten Kategorie gehören Rotwild, Rehwild, Damwild, Muffelwild und Schwarzwild. Unter dem Begriff „Niederwild“ sind Wildgeflügel-Tiere wie Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner und Tauben zusammengefasst. Außerdem zählen auch Dachse, Füchse und Feldhasen dazu. Für jede einzelne Wildtierart ist eine gesetzlich geregelte Jagdzeit festgelegt. Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Tiere nicht geschossen werden.
Rotwild
Ungarisches Rotwild ist vor allem für seine Trophäenqualität bekannt. Die besten und von Experten als lohnenswert betrachteten Populationen finden sich in den Gebieten der Auwälder an der Donau und der Drau im Süden des Landes sowie im Westen Ungarns im Komitat Somogy und im Zalaer-Hügelland. Rothirsche werden vorrangig während der Brunftzeit gejagt. Als Jagdart eignet sich insbesondere die Pirsch. Ungarische Rotwildhirsche können über Geweihe von bis zu 13 Kilogramm verfügen.
Rehwild
Rehwild ist in allen Gebieten Ungarns beheimatet. Die Regionen der östlich der Donau gelegenen Tiefebenen, die Komitaten Bekes, Csongrad, Hajdu-Biha und Szolnok gelten als ideale Jagdreviere für rekordverdächtige Trophäen. In den weitläufigen und flachen Ebenen im Osten Ungarns erfolgt eine Jagd auf Rehwild in der Regel von einer Kutsche oder einem Geländewagen aus. Im Westen des Landes besteht die Möglichkeit, Rehwild vom Ansitz aus zu jagen. Rehböcke können in Ungarn ab Mitte April geschossen werden.
Damwild
Ungarn zählt nicht zum natürlichen Habitat von Damwild, jedoch verfügt das Land über eine recht beachtliche Population der Tierart, welche dort bewusst angesiedelt wurde. Die größte Damwildpopulation ist südlich des Plattensees in der Forstverwaltung Gyulaj beheimatet. Das Geweih eines Damhirsches kann dort bis zu 5 Kilogramm wiegen. Die Region an der kroatischen Grenze weist ebenfalls Bestände der Wildtierart auf. Damhirsche werden überwiegend während der Brunft im Oktober geschossen.
Muffelwild
Muffelwild wurde im letzten Jahrhundert in Ungarn ausgewildert, es stammt ursprünglich von der französischen Insel Korsika sowie von Sardinien. Verbreitet hat sich die Wildtierart insbesondere in den Mittelgebirgen Ungarns, Bück, Zemplen und Matra. Kleine Populationen von Muffelwiddern mit genetisch hoher Wertigkeit finden sich außerdem unterhalb des Plattensees im Komitat Somogy. Im Durchschnitt weist ein Muffelwidder eine Schneckenlänge von 70 Zentimetern auf, in einigen Gebieten sind auch Tiere mit einer Schneckenlänge von über 90 Zentimetern zu finden. Muffelwild wird während der Brunftzeit geschossen. Als erfolgversprechende Jagdart gilt die Pirsch.
Schwarzwild (Wildschwein)
Das Schwarzwild stellt die am meisten verbreitete Wildtierart in Ungarn dar und kann ganzjährig geschossen werden. Die Gebiete der Mittelgebirge sowie der Westen des Landes werden als ideale Jagdreviere angesehen. Als erfolgversprechendste Jagdart für Schwarzwild gilt die Einzeljagd vom Ansitz aus. Sautreibjagden werden vor allem durch erfahrene Jäger der staatlichen Forstverwaltungen organisiert. Eine frühzeitige Buchung ist ratsam, da die Gesellschaftsjagden auf Schwarzwild in Qualitätsrevieren sehr beliebt sind.
Niederwild
Die Jagdzeit für Niederwild in Ungarn beginnt eigentlich im Frühling, in den Monaten März und April können Schnepfen geschossen werden. Aufgrund von Eu-Bestimmungen wurde die Jagd auf Schnepfen jedoch vorübergehend eingestellt. Ende August folgt die Saison der Taubenjagd, welche eine der schwierigsten Jagdarten darstellt. Auch Enten dürfen ab August geschossen werden, wobei hier häufig gezüchtete und ausgesetzte Exemplare gejagt werden. Rebhühner, Fasane und Hasen werden bei Treib- und Buschierjagden im Herbst und Winter erlegt. Fasane werden ab August ausgewildert und können ab September geschossen werden. Die Regionen östlich der Donau zählen zu den idealen Jagdrevieren für Niederwildarten. Füchse können in ausgewiesenen Gebieten auch ganzjährig geschossen werden.
Jagdurlaub in Ungarn – Zusammenfassung
Die meisten Anbieter für Jagdreisen in Ungarn bieten Urlaubern Pauschalangebote. Zu den häufig genutzten Unterkunftsmöglichkeiten zählen die Jagdhäuser in den jeweiligen Gebieten. Wenn in besonders kleinen Revieren gejagt wird, bieten sich Übernachtungen in nahe gelegenen Hotels an. Die Bestimmungen bezüglich des Jagens in Ungarn durch ausländische Staatsbürger sind streng geregelt und gesetzlich genau festgelegt. Ohne gültige Papiere und Unterlagen kann das Jagen vor Ort durch einen Mitarbeiter der Forstverwaltungen und Jagdgesellschaften untersagt werden. Das illegale Erlegen von Wildtieren wird in Ungarn bestraft. Weiterhin gelten bestimmte Gesetze für die Einfuhr von Schusswaffen sowie für den Gebrauch. Ausländische Teilnehmer von Jagdreisen in Ungarn müssen über eine Jagderlaubnis in ihrem Heimatland verfügen. Für eine gültige Jagderlaubnis in Ungarn sind außerdem eine Jagdeinladung, eine Jagdkarte sowie eine abgeschlossene Versicherung nötig. Des weiteren muss ein Personalausweis oder Reisepass mitgeführt werden. Eine Jagdkarte gilt in Ungarn ausschließlich für ein ausgewiesenes Gebiet und nur für die angegebene Wildtierart. Neben dem Ort und der Tierart ist auch der Zeitraum der Jagd angegeben.
Ungarn verfügt über einen beachtlichen bestand an Tierarten wie Rotwild, Rehwild, Damwild, Muffelwild, Schwarzwild und Niederwild. Das Jagen erfolgt aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen der Forstverwaltungen, die Anzahl an zur Jagd freigegebenen Exemplaren ist vorgegeben. Jagdtrophäen können durch staatliche Kommissionen vor Ort bewertet werden. Weiterhin ist die Präparation von Trophäen sowie der Transport ins Heimatland möglich. Auskunft können die Forstverwaltungen sowie Jagdgesellschaften geben. Pauschalreisen bieten nicht nur mehrtägige Jagden in Qualitätsrevieren, zu den Leistungen gehören außerdem auch der Transfer, also An- und Abfahrt sowie die Organisation einer Unterkunft und die Verpflegung der Jagdgäste.